Energieaudit nach § 8 EDL-G

Verpflichtendes Energieaudit für alle Nicht-KMU. Alle vier Jahre Pflicht, akkreditierte Prüfer, vollständige Dokumentation mit Maßnahmenempfehlungen und Wirtschaftlichkeitsrechnung. Übergang zu ISO 50001 fließend möglich.

Nicht-KMU >250 MA oder >50 Mio. € Umsatz
4 Jahre gemäß § 8 EDL-G
3–6 Wochen je nach Standort-Anzahl
BAFA bis 80 % für KMU-Audit
Ablauf

Vom Erstgespräch bis
zum stabilen Betrieb.

01

Vorgespräch & Scope

Festlegung der Auditgrenzen, Standorte, Energieträger, Betrachtungszeitraum.

02

Datenerhebung

Lastgänge, Verbrauchsdaten, Anlagenliste, Energieflüsse, Vor-Ort-Begehung.

03

Analyse

Identifikation der signifikanten Energieverbraucher (SEU), Effizienz-Bewertung, Maßnahmenkatalog.

04

Wirtschaftlichkeit

Statische Amortisation und Lebenszyklus-Bewertung pro Maßnahme.

05

Audit-Bericht & Erklärung

Prüfsicherer Bericht gemäß DIN EN 16247-1. Erklärung zur Auditpflicht für BAFA.

01

Wer ist auditpflichtig · und wer nicht?

Auditpflichtig sind Nicht-KMU. Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und weniger als 50 Mio. € Umsatz oder weniger als 43 Mio. € Bilanzsumme. Konzernunternehmen werden auf Ebene des Mutterkonzerns betrachtet.

02

Audit nach DIN EN 16247 · was prüfen wir?

Energieeingang, Energieverwendung, energetische Bewertung, Maßnahmen-Identifikation und -Bewertung. Wir betrachten signifikante Energieverbraucher (SEU) · typischerweise Druckluft, Heizung, Kälte, Prozesswärme, Beleuchtung und Druckluftverteilung.

03

Übergang zu ISO 50001

Wenn Sie regelmäßig auditieren, lohnt sich der Aufbau eines Energiemanagement-Systems nach ISO 50001. Vorteil: Sie sind dauerhaft auditfrei (statt alle vier Jahre) und qualifizieren sich für EEG-Umlage-Ausgleich (stromintensive Unternehmen) und Spitzenausgleich nach § 55 EnergieStG.

04

Was kostet ein Audit?

Aufwand und Kosten richten sich nach Standort-Anzahl, Energieträger-Diversität und SEU-Komplexität. Ein typisches Audit für einen 200-MA-Mittelständler mit zwei Standorten kostet 8.000–18.000 € · amortisiert sich oft durch die identifizierten Maßnahmen im ersten Jahr.

FAQ

Häufige Fragen zu Audit & Energiemanagement

Ab wann genau bin ich auditpflichtig?

Wenn Sie zum Stichtag 31.12. die KMU-Kriterien überschreiten und das zwei aufeinanderfolgende Jahre. Die erste Audit-Frist ist dann das folgende Kalenderjahr.

Was passiert, wenn ich das Audit nicht mache?

Das BAFA kann Bußgelder bis 50.000 € verhängen. In der Praxis erfolgt zunächst Aufforderung mit Frist, dann ggf. Bußgeld.

Wer darf das Audit durchführen?

Akkreditierte Auditoren nach DIN EN 16247-1 mit BAFA-Listung. Unsere Auditoren sind gelistet und können Sie auch für Folgeaudits begleiten.

Kann ich das Audit mit ISO 50001 kombinieren?

Ja. ISO 50001 erfüllt automatisch die Auditpflicht. Wenn Sie ohnehin ein Energiemanagement-System einführen, sparen Sie die parallelen Audits.

Was kostet das BAFA-Verfahren?

Die BAFA-Meldung selbst ist kostenfrei. Sie melden Auditdurchführung und Hauptergebnisse · wir erstellen die Meldung für Sie.

Nächster Schritt

Energieaudit nach § 8 EDL-G anfragen.

Ein Erstgespräch dauert 30 Minuten · persönlich bei Ihnen vor Ort, am Telefon oder per Video. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und einen klaren nächsten Schritt · unverbindlich.